Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist eine Mütterpflegerin?
Mütterpflegerin kommt ursprünglich aus dem Niederländischen, es ist eine professionelle Hilfe für Mutter und Kind während der Zeit des Wochenbetts. Die Arbeit der Mütterpflegerin bezieht sich hauptsächlich auf die Unterstützung von Versorgung und Pflege von Mutter und Kind. Sie unterstützt und berät in den Bereichen Stillen, Säuglingspflege, Schwangerschaftsrückbildung, Stressbewältigung und Entspannung.
Sie hat Kenntnis über Stillen, Säuglingspflege, Salutogenese, Wochenbett, Schwangerschaft, Geburt, Stressbewältigungsstrategien, Frauengesundheit, Familiendynamik und juristische Rahmenbedingungen im Familienrecht. Die Tätigkeit einer Mütterpflegerin erfordert viel Empathie und Einfühlungsvermögen.
Wie lange geht ein Mütterpflegeeinsatz?
Die Dauer und die tägliche Einsatzzeit werden von den Krankenkassen individuell anhand der Bedarfssituation bemessen und können bei Bedarf auch verlängert werden.
Unter welchen Voraussetzungen übernimmt die Krankenkasse die Kosten für die Mütterpflege?
Falls in eurem Haushalt keine weitere Person (z.B. Partner/Partnerin) lebt, die die täglich anfallenden Haushaltstätigkeiten übernehmen kann, steht euch grundsätzlich (nach § 24 SGB V) eine Mütterpflegerin bzw. Haushaltshilfe zu. Diese ist auf 6 Tage mit maximal 8 Stunden begrenzt.
Davon unabhängig kann die Kostenübernahme bei der Krankenkasse beantragt werden, wenn du ein Attest für eine Haushaltshilfe hast und
- schwanger bist oder
- vor kurzem ein Kind entbunden hast oder
- es lebt ein Kind unter 12 Jahren in deinem Haushalt.
Bitte beachte, dass dies nach zwei Paragraphen (§ 24 SGB V oder § 38 SGB V) bewilligt werden kann, wovon lediglich einer ohne Zuzahlung ist.
Die gesetzliche Grundlage bilden folgende Paragraphen:
§24 SGB V (Haushaltshilfe bei Schwangerschaft und/oder Entbindung) – zuzahlungsfrei
Notwendig sind eine ärztliche Verschreibung (Frauenarzt/Hausarzt) und keine in deinem Haushalt lebende Person kann deine Aufgaben übernehmen (Achtung Elternzeit des Partners).
§38 SGB V (Haushaltshilfe im Krankheitsfall) – zuzahlungspflichtig
Notwendig sind auch hier eine ärztliche Verschreibung und keine im Haushalt lebende Person, die helfen kann sowie ein im Haushalt lebendes Baby/ Kind unter 12 Jahren.
Bei privat Versicherten ist die Kostenübernahme einer Mütterpflegerin abhängig von den vereinbarten Konditionen. Dies sollte im Vorwege geklärt sein.
Ich habe einen festgesetzten Stundenlohn und kann über meine IK-Nummer bei den Krankenkassen abbuchen.
Natürlich ist meine Arbeit auch als private Leistung buchbar.
Ist es möglich bereits während der Schwangerschaft durch eine Mütterpflegerin unterstützt zu werden?
Ja, bei bestimmten Indikationen (z.B. vorzeitige Wehen, Rückenschmerzen, Symphysenschmerzen, Mehrlingsschwangerschaften, besondere psychische Belastungen etc.) kann auch schon während der Schwangerschaft eine Kostenübernahme für eine Mütterpflegerin bei der Krankenkasse beantragt werden.
Voraussetzung ist ein ärztliches Attest und dass keine im Haushalt lebende Person die Arbeit übernehmen kann.
Bei welchen medizinischen Indikationen ist mit einer Kostenübernahme durch die Krankenkasse zu rechnen?
Mögliche Indikationen sind…
…in der Schwangerschaft (§24) zuzahlungsfrei:
- vorzeitige Wehen (nicht Muttermundwirksam)
- Blutungen
- Hyperemesis
- hypertensive Krisen (die nicht stationär aufgenommen werden müssen)
- Symphysenlockerung
- Erschöpfung
- psychische Belastung
- Mehrlingsschwangerschaften
- Risikoschwangerschaften
…nach der Geburt (§24) zuzahlungsfrei:
- Wundheilung
- Schmerzen
- Bettlägerigkeit
- postpartales Erschöpfungssyndrom
- Immobilität
- akute Belastungsreaktion
- Anpassungsstörungen / psychische Belastung
- erhöhter Blutverlust
- Stillprobleme beim Stillstart ( verzögerte Milchbildung, Gedeihstörung, ausgeprägte IBDS)
…während einer Krankheit oder Rekonvaleszenz (§38) zuzahlungspflichtig:
- Zustand nach Sectio
- Becken- und Beckenbodenschädigung
- wiederkehrender Milchstau, Mastitis, Abszess
- psychische Erkrankungen (Diagnose)
- alle anderen Erkrankungen, die zu körperlichen Einschränkungen fühlen
Welche Anträge muss ich stellen und was dafür tun?
Der Antrag für eine Mütterpflegerin läuft bei den Krankenkassen über den Antrag der „Haushaltshilfe“.
Du fragst bei deiner Krankenkasse nach dem Antrag für eine Hauhaltshilfe, diesen füllst du aus und vermerkst im besten Fall deine Mütterpflegerin mit IK-Nummer bereits. Dann benötigst du ein ärztliches Attest (Hausarzt/Gynäkologe/Orthopäde/Psychiater).
Beides zusammen schickst du an deine Krankenkasse.
Gern stehe ich dir bei Fragen zur Seite und unterstütze dich bei der Beantragung. Vieles können wir auch in einem unverbindlichen, kostenlosen Erstgespräch klären.
Was ist der Unterschied zwischen einer Mütterpflegerin und einer Hebamme?
Eine Hebamme ist eine wichtige Begleitung während Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett. Sie hat den Verlauf und die Entwicklung im Blick und darf auch medizinisch Handeln.
Als Mütterpflegerin führe ich keine medizinschen Tätigkeiten durch und erstelle auch keine Diagnosen. Daher kann und will ich die Hebammenarbeit nicht ersetzen, sondern möchte sie sinnvoll ergänzen.
Ich kann auch dich unterstützen, in dem ich z.B. von meiner Beobachtung und Erfahrung berichte und dir bei der Umsetzung von Empfehlungen helfe und dich z.B. zu ambulanten Terminen begleite.
Was ist der Unterschied zwischen einer Mütterpflegerin und einer Haushaltshilfe?
Eine Haushaltshilfe hat keine Spezialisierung auf all die Themen des Wochenbetts, sondern ist auf die Organisation und Belange des Haushalts bezogen.
Eine Mütterpflegerin ist darüber hinaus auch eine Stütze bei allen gesundheitlichen und seelischen Herausforderungen, die neben den alltäglichen Hürden im Wochenbett auftauchen können.
Wo arbeite ich?
Ich arbeite bei den Mamas zu Hause und da ich mit dem Rad von Kronsburg aus unterwegs bin, erreiche ich fast alle Kieler Stadtteile vom Süden bis zum Kanal.